Vorbereiten und Durchführen von ordentlichen, sowie außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Zeitnahe Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
Erstellen und Erlassen der allgemeinen Hausordnung
Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
Ortstermine mit Dienstleistern, Handwerkern, behördlichen Stellen, Verwaltungsbeiräten, Fachfirmen
Berechnen von notwendigen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
Veranlassung von notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Aushänge
Rundschreiben
Verhandeln mit Handwerkern und sonstigen Lieferanten
Bearbeiten von Beschwerden
Maßnahmen zur Fristwahrung und zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
Anlegen und Pflegen von Festgeldkonten und Kapitaleinlagen der Gemeinschaft
Bearbeiten und Überwachen von Lastschriftbuchungen, Zahlungseingängen
Maßnahmen bei Zahlungsverzug von Hausgeldern – ggfs. weitergehende Prozessführung
Die WEG-Verwaltungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durchgeführt. Die gemeinschaftlichen Gelder und Konten werden von uns, gemäß den gesetzlichen Vorschriften, treuhänderisch verwaltet. Die Rücklagen der Gemeinschaft werden im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) und nach Beschlüssen der Gemeinschaft, Zinsertrag bringend angelegt. Grundlagen für die Tätigkeit und Vergütung der Verwaltung sind Vereinbarungen aus dem Verwaltervertrag und der Teilungserklärungen.